Blog-Info:
Hier findet man jederzeit nachdenkende Texte aller Art und (m)eines einzigen
Copyrights, zwischen Kurzgeschichten, Artikeln, Glossen und Aphorismen
manchmal auch so etwas Lyrik und immer mit dem literarischen Anspruch
der Lesenswertigkeit. Das glauben Sie mir nicht? Schauen Sie doch selbst...

Katzenelson,
gez.: Vom Leben!
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»Humane Hinrichtung« oder was?


  In den USA wird derzeit über menschliche Exekutionsmethoden diskutiert. Manche missverstehen das Thema und meinen, es gehe um die Todesstrafe an sich. Aber nein, es stehen »nur« die Methoden zur Debatte.


  Das aktuelle Problem: Verläuft der erste Schritt einer Hinrichtung durch die Giftspritze nicht reibungslos, nämlich die Verabreichung des Betäubungsmittels, dann lässt die vorgesehene Bewusstlosigkeit schier endlos auf sich warten, und der Verurteilte leidet ungeahnte Qualen.


  Gibt es die »humane Hinrichtung« überhaupt, oder ist jede Form der Todesstrafe per se als unmenschlich abzutun?
  Natürlich gibt es qualitative Unterschiede zwischen Hinrichtungsarten, einzuteilen in mehr oder weniger humane Vorgehensweisen. Es ist etwas ganz anderes, ob ein Henker dem Verurteilten jedes Glied einzeln ausreißt oder ihn ohne zuviel Leiden einfach einschläfert, zum Beispiel. So mag ein Verurteilter an sich gegen die Todesstrafe sein, warum auch nicht, aber vor eine letztendlich unausweichliche Wahl gestellt wird er sich doch für die humanere Alternative entscheiden, ähnlich wie der Henker, in dubio pro reo.

  Im Namen des Volkes

  Es gibt Spielräume zwischen barbarischen und humaneren Hinrichtungen, es gibt dieses Unterthema der Umstände in Theorie und den Tatsachen entlang, sowohl für den Henker als für den Gehenkten, und natürlich für alle anderen Beteiligten auch, bis zum Glotzer in der hintersten Reihe. Vermeintlich nötige und unnötige Grausamkeiten sind durchaus ein Faktor, der mit Menschlichkeit und Mitmenschlichkeit zu tun haben kann, ganz ohne ernstzunehmenden Widerspruch.
  Also gibt es in der unausweichlichen Relation durchaus die »humane Hinrichtung«, wenngleich nicht unbedingt als Absolut.

  Mir scheint es wünschenswert, einmal die ach so tolle Moral aus dem Weg zu räumen für eine sachliche, objektive Weile, notfalls eben mit gewaltigem Aufwand, um der Wirklichkeit unvoreingenommen ins Auge zu sehen. Denn schließlich hat die Todesstrafe auch Fürsprecher, die nicht leichtfertig als Unmenschen abzutun sind, und Argumente, denen schwer beizukommen ist, woraus sich insgesamt eine gewisse Berechtigung ergibt, nicht nur im politischen Sinne.

  Exempel statuieren

  Selbstredend ist die Todesstrafe ein Instrument der Abschreckung, so wie jede andere Strafe auch. Inwieweit dieses bloße Ziel jederzeit erreicht wird sei dahingestellt, lassen sich unterlassene Straftaten doch ohnehin nicht zählen. Abschreckung ist aber per Definition eine Spielart der Selbstverteidigung, wie wir nicht nur aus Zeiten des Kalten Krieges wissen, und Selbstverteidigung ist wiederum ein Menschenrecht, gehört das eigene Überleben doch jederzeit zum Humanismus dazu. Insofern rechtfertigt also der humanste aller Gedanken die Todesstrafe, ob der Abschreckung und ihrer vermeintlichen Wirkung. Die Annahme alleine, dass es strafresistente Halunken geben mag, die sich ohnehin nicht abschrecken lassen, kann noch nicht heißen, alle Bemühungen in diese Richtung müssten drum eingestellt werden, unsachlicherweise.

  »Geschieht ihm Recht«

  Es ist wahr, dass Rachejustiz nichts Wohlwollendes birgt, in der Bundesrepublik Deutschland ist sie per Gesetz sogar verboten. Und doch fällt es schwer, jedem zu vertrauen, bei der Bestrafung von Deliquenten nicht auch Genugtuung zu verspüren. Merkt man aber, dass ein Grundrecht auf Selbstverteidigung unverzichtbar ist, dann bleibt einem nicht viel mehr, als etwaige Unannehmlichkeiten wie Nebenwirkungen einer notwendigen Behandlungen in Kauf zu nehmen.

  Wer es schafft, die Vorzeichen von Strafe aus dem Thema zu halten, der stößt übrigens auf erstaunliche Parallelen wenn es in scheinbar ganz anderen Diskussionen um Sterbehilfe geht, innerhalb von Kontroversen entlang desselben menschenwürdigen Todes, erschreckenderweise, wo dem einen zu billig ist, was dem nächsten rechtens erscheint.

Amnesty International kontra Steinigung im Iran


  Das wurde aber auch Zeit, will ich meinen: Amnesty International fordert den Iran zur Abschaffung der »grotesken und schrecklichen« Praxis der Steinigung auf, bei der Menschen grausam zu Tode gequält werden.

  ai, die ohnehin gegen die Todesstrafe unter allen Umständen sind, berichtete, ein iranischer Mann sei im letzten Juli wegen Ehebruch zu Tode gesteinigt worden, obwohl eine Aussetzung (Moratorium) verhängt ist über derartige Hinrichtungen seit dem Jahr 2002.

  Der Frau, mit der er den Ehebruch begangen haben soll, steht die Steinigung noch bevor - eine Praxis, bei der die Frau bis zur Brust in Sand eingegraben und dann mit Steinen beworfen wird, bis sie stirbt.

  »Amnesty International fordert die iranische Regierung auf, die Hinrichtung durch Steinigung sofort und vollständig abzuschaffen und ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen«, schreibt die Menschenrechtsorganisation in ihrem 30-seitigen Bericht über die Praxis.

  »Nach Iranischem Gesetz sind die Steine bewusst auszuwählen, um groß genug zu sein, Schmerzen zu verursachen, aber nicht so groß, das Opfer sofort zu töten. Es ist eine besonders groteske und schreckliche Praxis.«

  Zwar werde die Steinigung relativ selten praktiziert im Iran, sie ist aber nach wie vor die bevorzugte Form der Hinrichtung in Fällen von Ehebruch und erfährt eine unverhältnismäßig hohe Anwendung gegen Frauen, laut Amnesty.

  Der Iran hat eine der höchsten Hinrichtungsraten in der Welt. Im Jahr 2006 wurden 177 Menschen zu Tode bestraft, meist durch Erhängen. Letztes Jahr wurde diese Zahl wahrscheinlich überschritten, wobei 124 Menschen bereits in den ersten sieben Monaten hingerichtet wurden.

  Neben der Forderung nach der Abschaffung der Steinigung und einer Einstellung der Todesstrafe verlangt Amnesty International von der Iranischen Regierung, den Ehebruch zu entkriminalisieren, da er schließlich in der Mehrzahl aller Länder keine Straftat sei.